# Rechtsbereinigungsgesetz 2003

Regierungsvorlage 77/2002

16.

Gesetzzur Bereinigung des Landesrechts

Der Landtag hat beschlossen:

§ 1

Aufhebung von Landesgesetzen

Landesgesetze, die vor dem 1. Jänner 1970 in Kraft getreten sind, und Landesgesetze, mit denen solche Gesetze geändert werden, treten am 1. Juni 2003 außer Kraft.

§ 2

Ausnahmen

Der § 1 ist nicht anzuwenden auf

§ 3

Übergangsbestimmungen, Außerkrafttreten

(1) Die Aufhebung von Rechtsvorschriften nach diesem Gesetz steht der weiteren Anwendung solcher Bestimmungen nicht entgegen, wenn sie anzuwenden sind

(2) Das Rechtsbereinigungsgesetz, LGBl. Nr. 62/1991, in der Fassung LGBl. Nr. 15/1999, tritt außer Kraft.

### Anlage (zu § 2 lit. c) {#prov_anlage_zu_2_lit_c}

Von der Aufhebung durch § 1 nicht erfasste Rechtsvorschriften