# Geschäftsordnung der Landesregierung, Änderung

55.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derGeschäftsordnung der Landesregierung

Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:

Die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 3/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1994, Nr. 86/1994 und Nr. 67/2001, wird wie folgt geändert:

Die Z. 79 der Anlage hat zu lauten:

„Entscheidungen gemäß den §§ 3 Abs. 7, 5 Abs. 6 und 17 des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000.“