# Wählerkarteigesetz

Regierungsvorlage 68/2003

18.

Gesetzüber eine Änderung des Wählerkarteigesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Wählerkarteigesetz, LGBl. Nr. 29/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 58/2001, wird wie folgt geändert:

Im § 3 Abs. 1 lit. c wird die Zahl „18“ ersetzt durch die Zahl „17“.