# Gesetz über die Anordnung der Wahlpflicht Bundespräsidentenwahlen

Regierungsvorlage 69/2003

19.

Gesetzüber die Aufhebung des Gesetzes über die

Anordnung der Wahlpflicht für Bundespräsidentenwahlen

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Anordnung der Wahlpflicht für Bundespräsidentenwahlen, LGBl. Nr. 10/1986, wird aufgehoben.