# Pflichtschulzeitgesetz

Selbständiger Antrag 6/2004

27.

Gesetzüber eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Unterrichtszeit an den öffentlichen Pflichtschulen (Pflichtschulzeitgesetz), LGBl. Nr. 31/1998, wird wie folgt geändert: