# Gemeindeverband für Abfallwirtschaft und Umweltschutz

29.

Verordnungder Landesregierung über die Genehmigung der Vereinbarungbetreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung einesGemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz

Auf Grund des § 93 Abs. 1 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, in der geltenden Fassung, wird verordnet:

Die in der Anlage wiedergegebene Vereinbarung betreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz wird genehmigt.

### Anlage {#prov_anlage}

Vereinbarungbetreffend die Änderung der Vereinbarung über die Bildung

eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz hat am 27. November 2003 mit qualifizierter Mehrheit nachstehende Vereinbarung getroffen:

Die Vereinbarung über die Bildung eines Gemeindeverbandes für Abfallwirtschaft und Umweltschutz in der mit der 21. Verordnung der Landesregierung vom 3. Mai 1994 genehmigten Fassung wird wie folgt geändert: