# Festlegung überörtlicher Freiflächen in der Talsohle des Walgaues

2.

Verordnung

der Landesregierung über die Änderung der Verordnung über die

Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des

Walgaues

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl. Nr. 9/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999, wird wie folgt geändert:

Die Teilflächen der Grundstücke GST-NR 1569/1 und GST-NR 1597, beide GB Thüringen, die innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zl. VIIa-420.21, vom 16.12.2004*), in schwarzer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

*) Die zeichnerischen Darstellungen liegen im Amt der Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und beim Gemeindeamt Thüringen während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.