# Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei, Übertragung

3.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei

auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, wird wie folgt geändert:

Im § 2 Abs. 1 haben das Wort „Bezau" und der daran anschließende Beistrich zu entfallen.