# Geschäftsordnung für den Jugendbeirat

24.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung

über die Geschäftsordnung für den Jugendbeirat

Auf Grund des § 7 Abs. 4 des Jugendgesetzes, LGBl. Nr. 16/1999, in der Fassung, LGBl. Nr. 26/2004, wird verordnet:

Die Verordnung über die Geschäftsordnung für den Jugendbeirat, LGBl. Nr. 52/1999, wird geändert wie folgt: