# Ausschreibung der Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Dalaas

42.

Verordnung

der Landesregierung über die Ausschreibung der

Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Dalaas

Auf Grund des § 72 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:

Die Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Dalaas wird auf Sonntag, den 4. Dezember 2005, ausgeschrieben.

Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 18. Dezember 2005, festgesetzt.

Als Stichtag wird Montag, der 3. Oktober 2005, bestimmt.