# Ausschreibung der Bürgermeisternachwahl in der Gemende Nüziders

45.

Verordnung

der Landesregierung über die Ausschreibung der

Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Nüziders

Auf Grund des § 72 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:

Die Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Nüziders wird auf Sonntag, den 22. Jänner 2006, ausgeschrieben.

Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 5. Februar 2006, festgesetzt.

Als Stichtag wird Montag, der 7. November 2005, bestimmt.