# Biosphährenpark Großes Walsertal

46.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung

über den „Biosphärenpark Großes Walsertal"

Auf Grund der §§ 26, 27 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl. Nr. 22/1997, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über den „Biosphärenpark Großes Walsertal", LGBl. Nr. 33/2000, wird wie folgt geändert:

„§ 1

Biosphärenparkgebiet"