# Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei, Übertragung auf die Bezirkshauptmannschaften

24.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die

Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die

Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird auf Antrag der Gemeinde Nüziders verordnet:

Die Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2005, wird wie folgt geändert: