# Flurverfassungsgesetz

Regierungsvorlage 29/2006

32.

Gesetzüber eine Änderung des Flurverfassungsgesetzes*)

Der Landtag hat beschlossen:

Das Flurverfassungsgesetz, LGBl. Nr. 2/1979, in der Fassung LGBl. Nr. 14/1982, Nr. 49/1998, Nr. 58/2001 und Nr. 29/2002, wird wie folgt geändert:

4. Dem § 111 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) Auf Verfahren, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes LGBl. Nr. 32/2006 noch nicht abgeschlossen sind, sind die Bestimmungen des genannten Gesetzes anzuwenden.“