# Rauchfangkehrergewerbe, Höchsttarif

35.

Verordnung

des Landeshauptmannes über eine Änderung der Verordnung

über den Höchsttarif für das Rauchfangkehrergewerbe

Auf Grund des § 125 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 15/2006, wird verordnet:

Die Verordnung über den Höchsttarif für das Rauchfangkehrergewerbe, LGBl. Nr. 55/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 15/2003, wird wie folgt geändert:

„Anlage

(zu § 1)

Rauchfangkehrertarife

Tarifpost Euro

Herde

1 Küchenherd bis zu drei Bratröhren einschließlich

2 m Rauchrohr oder Abzüge 3,53

2 Küchenherd mit eingebautem Warmwasserspeicher oder

Wasserschiff einschließlich 2 m Rauchrohr oder Abzüge 4,60

3 Herd mit Sturzzügen, Zuschlag in Höhe von 20 v.H. auf

die Tarifposten 1 und 2

4 Küchenherd in Hotels, Gasthäusern, Pensionen,

Anstalten, Gemeinschaftsküchen u.dgl. – ohne Fang

klein 6,81

mittel 9,78

groß 16,42

5 Herd mit Stahlherdplatte, die gestürzt oder im Freien

gekehrt werden muss, Zuschlag in Höhe von 20 v.H.

Öfen, Heizungen und Dampfkessel

6 Öfen mit liegenden Zügen (Bauernofen, Kachelofen) 5,17

7 Feststoffofen einschließlich 2 m Rauchrohr oder

Abzüge 4,27

8 Ofen mit besonderer Konstruktion (Grundofen oder

Einsatzofen mit keramischen Heizgaszügen) über

10 kW bei mehr als drei Reinigungsöffnungen 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

9 Herd oder Ofen mit eingebauter Zentralheizung 9,61

10 Zentralheizungskessel je 1 kW (Öl- und

Feststoffkessel) 0,31

11 Hochleistungskessel (Öl- und Holzvergaserkessel),

ausgenommen Brennwertgeräte Öl (Tarifpost 17)

bis 25 kW 16,92

über 25 kW 19,71

über 50 kW 21,35

über 65 kW 28,50

über 87 kW 48,78

über 174 kW 75,23

über 581 kW 113,82

über 872 kW 148,96

über 1163 kW 183,86

12 Waschkessel ohne eingebautem Warmwasserbehälter 1,97

Waschkessel mit eingebautem Warmwasserbehälter 4,27

13 Waschmaschine, Sennereikessel, Koch- oder Sudkessel

in gewerblichen Betrieben, Anstalten u.dgl. 4,27

bis 13,14

14 Holzbackofen 8,87

Dampfbackofen mit einem Einschießloch 15,61

Dampfbackofen mit zwei oder mehr Einschießlöchern 19,71

Umluftbackofen 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

15 Stehender Dampfkessel oder Luftheizung 9,20

bis 24,31

16 übrige Dampfkessel 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

17 Tariflich nicht erfasste Feuerungsanlagen,

ausgenommen Gasfeuerstätten 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

Fänge

18 Zylinder- oder Bastardfang, je Wohnung, Grundgebühr 2,64

Stockwerkgebühr bis drei Geschosse je Geschoss 1,48

ab dem vierten Geschoss je Geschoss 0,61

19 Steigbarer Fang 4,85

20 Bei Kübelfängen erhöht sich das Entgelt um 50 v.H.

22 Sonderfänge (Chromstahl, Kunststoff, glasierter

Schamott, Stahl) 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

23 Fang von Hochhäusern mit über vier Geschossen

(einschließlich ebenerdiges Geschoss), die zentral

beheizt werden

Grundgebühr 2,64

zuzüglich je Stockwerk 1,48

24 Turm- und Fabrikskamin 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

25 Abziehen eines Fangs bei der Roh- und

Gebrauchsabnahme 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

26 Rauch- oder Selchkammer in Privathäusern 5,17

27 Rauch- oder Selchkammer in gewerblichen Betrieben 8,13

bis 11,25

Rauchabzüge

28 Rauchabzug oder Rauchrohr (zwei Rohrwinkel sind

1 m), je Meter, mit Ausnahme derer, die in den

Tarifposten 1 und 2 enthalten sind 0,88

29 Unschliefbarer Kanal, je Meter 0,88

30 Schliefbarer Kanal und Rauchabzug, je Meter 3,04

31 Feuerbank 7,40

32 Kunstwand 7,40

33 Wärmeverteiler 1,56

34 Tellerwärmer 2,64

35 Ausbrennen eines Kamins ohne Beistellung von

Brennmaterial 39,41

je Stunde

tatsächlich

aufgewendeter

Arbeitszeit

36 Kontrollgebühr für Außenwandgeräte bei

Fremdreinigung 11,08"