# Schulerhaltungsgesetz

Regierungsvorlage 38/2006

37.

Gesetzüber eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Errichtung, Erhaltung und Auflassung der öffentlichen Pflichtschulen und der öffentlichen Schülerheime (Schulerhaltungsgesetz), LGBl. Nr. 32/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 45/2000 und Nr. 28/2002, wird wie folgt geändert:

„§ 37

Inkrafttreten

Das Gesetz über eine Änderung des Schulerhaltungsgesetzes, LBGl.Nr. 37/2006, tritt am 1. September 2006 in Kraft.“