# Pflichtschulzeitgesetz

Regierungsvorlage 40/2006

39.

Gesetzüber eine Änderung des Pflichtschulzeitgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über die Unterrichtszeit an den öffentlichen Pflichtschulen (Pflichtschulzeitgesetz), LGBl. Nr. 31/1998, in der Fassung LGBl. Nr. 27/ 2004, wird wie folgt geändert:

„§ 4

Erklärung des Samstages als Schultag

„§ 16

Inkrafttreten, Außerkrafttreten