# Aufhebung einer Wortfolge der Verwaltungsabgabenverordnung für Vergabenachprüfungsverfahren durch den Verfassungsgerichtshof

41.

Kundmachung

über die Aufhebung einer Wortfolge der

Verwaltungsabgabenverordnung für Vergabenachprüfungsverfahren

durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 19. Juni 2006, V 8/06-10, die Wortfolge „Bauaufträge …… 3.600 Euro" im § 1 Abs. 1 lit. e der Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben und über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben in Vergabenachprüfungsverfahren, LGBl. Nr. 4/2003, als gesetzwidrig aufgehoben.