# Gemeindeangestelltengesetz 2005

Selbständiger Antrag 51/2006

43.

Gesetzüber eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über das Dienstrecht der Gemeindeangestellten (Gemeindeangestelltengesetz 2005), LGBl. Nr. 19/2005, wird wie folgt geändert:

„§ 96a

Übertragung diensthoheitlicher Befugnisse