# Ausschreibung der Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Satteins

46.

Verordnung

der Landesregierung über die Ausschreibung der

Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Satteins

Auf Grund des § 72 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, in Verbindung mit § 10 dieses Gesetzes wird verordnet:

Die Bürgermeisternachwahl in der Gemeinde Satteins wird auf Sonntag, den 3. Dezember 2006, ausgeschrieben.

Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 17. Dezember 2006, festgesetzt.

Als Stichtag wird Montag, der 2. Oktober 2006, bestimmt.