# Verwaltungsabgabenverordnung

54.

Kundmachung

der Landesregierung über die Aufhebung einer Wortfolge der

Verwaltungsabgabenverordnung für Vergabenachprüfungsverfahren

durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 des Bundes-Verfassungsgesetzes wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 11. Oktober 2006, V 63/06-6, V 65/06-3, die Wortfolge „Bauaufträge ..... 1.750 Euro" im § 1 Abs. 1 lit. d der Verordnung der Landesregierung über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben und über die Art der Einhebung der Verwaltungsabgaben in Vergabenachprüfungsverfahren, LGBl. Nr. 4/2003, als gesetzwidrig aufgehoben.