# Festlegung überörtlicher Freiflächen in der Talsohle des Walgaues

17.

Verordnung

der Landesregierung über die Änderung der Verordnung

über die Festlegung von

überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues*)

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl. Nr. 9/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999, Nr. 2/2005, Nr. 6/2005, Nr. 9/2005 und Nr. 14/2005, wird wie folgt geändert:

Die Teilfläche des Grundstücks GST-NR 8131/8, GB Nenzing, die innerhalb der im Lageplan des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zl. VIIa-420.21.05, vom 29.11.2006**), in schwarzer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegt, wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen.