# Aufhebung einer Bestimmung des Schischulgesetzes durch den VfGH

18.

Kundmachung

des Landeshauptmannes über die Aufhebung einer

Bestimmung des Schischulgesetzes durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG sowie gemäß § 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 16. März 2007, G 40/06-7, entschieden: