# Festlegung von überörtlichen Freiflächen im Walgau

27.

Verordnung

der Landesregierung über die Änderung der Verordnung über die

Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle

des Walgaues*)

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl. Nr. 9/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999, Nr. 2/2005, Nr. 6/2005, Nr. 9/2005, Nr. 14/2005 und Nr. 17/2007, wird wie folgt geändert: