# Kulturförderungsgesetz

Regierungsvorlage 22/2007

41.

Gesetzüber eine Änderung des Kulturförderungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Kulturförderungsgesetz, LGBl. Nr. 4/1974, wird wie folgt geändert:

Im § 7 Abs. 1 wird das Wort „Beamten“ durch das Wort „Landesbediensteten“ ersetzt.