# Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei, Übertragung

63.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die

Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die

Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird auf Antrag der Gemeinden Fraxern und Göfis verordnet:

Die Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2005, Nr. 24/2006, Nr. 45/2006 und Nr. 31/ 2007, wird wie folgt geändert:

Im § 3 Abs. 1 werden nach dem Wort „Frastanz," die Worte „Fraxern, Göfis," eingefügt.