# Planzeichenverordnung, Änderung

59.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Planzeichenverordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 6 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über die Form der Flächenwidmungs- und Bebauungspläne (Planzeichenverordnung – PZV), LGBl. Nr. 50/1996, in der Fassung LGBl. Nr. 6/2007, wird wie folgt geändert:

„1.19 Besondere Fläche für publikumsintensive Veranstaltungsstätten (§ 16a RPG)

Signatur: entsprechend 1.11 – 1.13,

jedoch mit angefügtem tiefgestelltem V

Farbe: entsprechend 1.11 – 1.13

[Die Grafik kann aus technischen Gründen nicht dargestellt werden.]

Die einzelnen Gebiete sind mit arabischen Ziffern zu bezeichnen. In ergänzenden Bestimmungen ist gegebenenfalls festzulegen, bis zu welcher Höchstzahl an Besuchern die Veranstaltungsstätte ausgelegt sein darf.“