# Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, Änderung

60.

Verordnung

der Landesregierung über die Änderung der Verordnung

über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen

in der Talsohle des Walgaues*)

Auf Grund des § 8 Abs. 1 des Raumplanungsgesetzes, LGBl. Nr. 39/1996, wird verordnet:

Die Verordnung über die Festlegung von überörtlichen Freiflächen in der Talsohle des Walgaues, LGBl. Nr. 9/1977, in der Fassung LGBl. Nr. 43/1999, Nr. 2/2005, Nr. 6/2005, Nr. 9/2005, Nr. 14/2005, Nr. 17/2007, Nr. 27/2007, Nr. 87/2007 und Nr. 45/2008, wird wie folgt geändert:

Die Teilflächen der Grundstücke GST-NRN 8389, 8131/9 und 8154, GB Nenzing, die innerhalb der im Lageplan**) des Amtes der Vorarlberger Landesregierung, Zl. VIIa-420.21.05, vom 25.1.2008, in schwarzer Farbe ersichtlich gemachten Grenzen liegen, werden aus dem Geltungsbereich herausgenommen.

*) Der Erläuterungsbericht liegt im Amt der Landesregierung während

der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.

**) Die zeichnerische Darstellung liegt im Amt der Landesregierung,

bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz und im Marktgemeindeamt Nenzing während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.