# Aufhebung der Verordnung der Gemeindevertretung Höchst über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk durch den Verfassungsgerichtshof

64.

Kundmachung

der Landesregierung über die Aufhebung der Verordnung

der Gemeindevertretung Höchst über die Errichtung von

Antennenanlagen für Mobilfunk durch den Verfassunsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 1. Oktober 2008, V 347/08-6, die Verordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Höchst vom 28. März 2006 über die Errichtung von Antennenanlagen für Mobilfunk, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel von 29. März 2006 bis 2. Mai 2006, als gesetzwidrig aufgehoben.