# Spitalgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 80/2008

67.

Gesetzüber eine Änderung des Spitalgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Spitalgesetz, LGBl. Nr. 54/2005, in der Fassung LGBl. Nr. 7/2006, wird wie folgt geändert:

„§ 23a

Staatsgrenzen überschreitende dislozierte Führungvon Abteilungen oder sonstigen Organisationseinheiten