# Geschäftsordnung der Landesregierung, Änderung

85.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der

Geschäftsordnung der Landesregierung

Auf Grund des Art. 50 der Landesverfassung, LGBl. Nr. 9/1999, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung der Landesregierung, LGBl. Nr. 3/1985, in der Fassung LGBl. Nr. 62/1994, Nr. 86/1994, Nr. 67/2001 und Nr. 55/2003, wird wie folgt geändert:

Die Anlage zur Geschäftsordnung der Landesregierung lautet:

„Anlage

Geschäfte, die der kollegialen Beschlussfassung

durch die Landesregierung vorbehalten sind