# Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei, Übertragung auf Bezirkshauptmannschaften, Änderung

10.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung

über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei

auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird verordnet:

Die Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, Nr. 3/2005, Nr. 24/2006, Nr. 45/2006, Nr. 31/2007 und Nr. 63/2007, wird wie folgt geändert: