# Gemeindeangestelltengesetz 2005, Änderung

Selbständiger Antrag 4/2009

21.

Gesetzüber eine Änderung des Gemeindeangestelltengesetzes 2005

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gemeindeangestelltengesetz 2005, LGBl. Nr. 19/2005, in der Fassung LGBl. Nr. 43/2006 und Nr. 1/2008, wird wie folgt geändert:

„IV. Hauptstück

Verwaltungspraktikanten,Lehrlinge undfreie Dienstnehmer“

„§ 92a

Abfertigung für freie Dienstnehmer

Für Personen, die in einem freien Dienstverhältnis zur

„§ 103

Übergangs- und Inkrafttretensbestimmungenzur Novelle LGBl. Nr. 21/2009