# Verfassungsgesetz über die Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein, Änderung

Regierungsvorlage 23/2009

35.

Verfassungsgesetzüber eine Änderung des Verfassungsgesetzes über die

Feststellung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein

Der Landtag hat beschlossen:

Das Verfassungsgesetz über die Festlegung des Verlaufes der Landesgrenze gegenüber dem Fürstentum Liechtenstein, LGBl. Nr. 1/1968, wird wie

folgt geändert:

Im § 1 entfällt der Ausdruck „in der Fassung des Bundesverfassungsgesetzes BGBl. Nr. 59/1964,“.