# Verordnung über den Schutz der Alpenpflanzen im Gebiet um den Körbersee, Änderung

49.

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Verordnung

über den Schutz der Alpenpflanzen im Gebiet um den Körbersee

Auf Grund der §§ 26 und 35 Abs. 5 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl. Nr. 22/1997, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über den Schutz der Alpenpflanzen im Gebiet um den Körbersee, LGBl. Nr. 17/1958, wird wie folgt geändert:

1. Die §§ 1 und 2 lauten:

„§ 1

§ 2

In dem im § 1 Abs. 1 umschriebenen Gebiet der Gemeinde

„§ 3

Von den Verboten des § 2 können auf Antrag oder von Amts wegen

§ 4

Die land-, forst- und jagdwirtschaftliche Nutzung im