# Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2010

69.

Verordnung

der Landesregierung über die Ausschreibung derGemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2010

Auf Grund des § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, wird verordnet:

Die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für alle Gemeinden des Landes auf Sonntag, den 14. März 2010, ausge-schrieben.

Als Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird Sonntag, der 28. März 2010, festgesetzt.

Als Stichtag wird Montag, der 28. Dezember 2009, bestimmt.