# Bergführerbuch und Bergführerabzeichen, Änderung

24.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber das Bergführerbuch und das Bergführerabzeichen

Auf Grund des § 9 Abs. 3 des Bergführergesetzes, LGBl. Nr. 54/2002, in der Fassung LGBl. Nr. 12/2010, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über das Bergführerbuch und das Bergführerabzeichen, LGBl. Nr. 40/2003, wird wie folgt geändert:

„Verordnungder Landesregierung über den Bergführerausweisund das Bergführerabzeichen“

„§ 1

Bergführerausweis

Der Bergführerausweis hat nach Form und Inhalt dem Muster der