# LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2010, Änderung

30.

Verordnungder Landesregierung über die Änderung der LKF-Gebühren-,Pflege- und Sondergebührenverordnung 2010

Auf Grund des § 82 des Spitalgesetzes, LGBl. Nr. 54/2005, wird verordnet:

Die LKF-Gebühren-, Pflege- und Sondergebührenverordnung 2010, LGBl. Nr. 82/2009, wird wie folgt geändert:

1. Der § 7 lautet:

„§ 7

Unterbringungs- und Verpflegungsgebühren für Begleitpersonen

(5) Für Begleitpersonen, die nach Abs. 1 nicht von der

Verpflegungsgebühr befreit sind, beträgt die Gebühr für die

Verpflegung (Verpflegungsgebühr) für

Euro

a) ein Frühstück: 1,30

b) ein Mittagessen: 4,55

c) ein Abendessen: 3,10.