# Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei, Übertragung auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, Änderung

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Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnungüber die Übertragung von Angelegenheiten derörtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften

Bludenz, Bregenz und Feldkirch

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Gemeindegesetzes, LGBl. Nr. 40/1985, wird auf Antrag der Gemeinde Satteins verordnet:

Die Verordnung über die Übertragung von Angelegenheiten der örtlichen Baupolizei auf die Bezirkshauptmannschaften Bludenz, Bregenz und Feldkirch, LGBl. Nr. 11/2004, in der Fassung LGBl. Nr. 3/2005, Nr. 24/2006, Nr. 45/2006, Nr. 31/2007, Nr. 63/2007 und Nr. 10/2009 wird wie folgt geändert: