# Anordnung von Schulversuchen an den landwirtschaftlichen Schulen, Änderung

29.

Verordnungder Landesregierung über eine Änderung derVerordnung über die Anordnung von Schulversuchenan den landwirtschaftlichen Schulen

Auf Grund des § 84 Abs. 1 des Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 14/1979, wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung über die Anordnung von Schulversuchen an den landwirtschaftlichen Schulen, LGBl. Nr. 35/1997, wird wie folgt geändert: