# Vergabenachprüfungsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 29/2012

42.

Gesetzüber eine Änderung des Vergabenachprüfungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Vergabenachprüfungsgesetz, LGBl. Nr. 1/2003, in der Fassung LGBl. Nr. 53/2006 und Nr. 17/2010, wird wie folgt geändert:

„Direktvergabe mit vorheriger Wahl des Vergabeverfahrens;

Bekanntmachung oder nach Bekanntmachung“

vorherigem Aufruf zum Wettbewerb