# Gesetz über den Landes-Rechnungshof, Änderung

Selbständiger Antrag 113/2012

87.

Gesetz

über eine Änderung des Gesetzes über den Landes-Rechnungshof

Der Landtag hat beschlossen:

Das Gesetz über den Landes-Rechnungshof, LGBl. Nr. 10/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 24/2000, wird wie folgt geändert:

„§ 5

Berichte bei Prüfung der Gebarung im Bereich des Landes

„§ 5a

Berichte bei Prüfung der Gebarungim Bereich der Gemeinden

„§ 12

Unvereinbarkeit

Der Direktor des Landes-Rechnungshofes und die beim Landes-