# Antidiskriminierungsgesetz, Änderung

Regierungsvorlage 103/2012

91.

Gesetzüber eine Änderung des Antidiskriminierungsgesetzes

Der Landtag hat beschlossen:

Das Antidiskriminierungsgesetz, LGBl. Nr. 17/2005, in der Fassung LGBl. Nr. 49/2008, wird wie folgt geändert:

„5. Abschnitt

Angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderung“

„§ 14a

Verfahren, Überprüfung von Einrichtungenund Programmen für Menschen mit Behinderung