# Baueingabeverordnung, Änderung

Verordnung

der Landesregierung über eine Änderung der Baueingabeverordnung

Aufgrund des § 21 des Baugesetzes, LGBl. Nr. 52/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 44/2007 und Nr. 22/2014, wird verordnet:

Die Baueingabeverordnung, LGBl. Nr. 62/2001, in der Fassung LGBl. Nr. 84/2007 und Nr. 85/2012, wird wie folgt geändert:

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