# Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2015

Verordnung

der Landesregierung über die Ausschreibung der Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterwahl 2015

Auf Grund des § 10 des Gemeindewahlgesetzes, LGBl. Nr. 30/1999, in der Fassung LGBl. Nr. 16/2004, wird verordnet:

Die Wahlen in die Gemeindevertretung und des Bürgermeisters werden für alle Gemeinden des Landes auf Sonntag, den 15. März 2015, ausgeschrieben.

Der Tag der Stichwahl für die Wahl des Bürgermeisters wird auf Sonntag, den 29. März 2015, festgesetzt.

Als Stichtag wird Montag, der 29. Dezember 2014, bestimmt.