# 1. Kundmachung:Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017

# XXX. LT: RV 22/2014, 4. Sitzung 2014

### § 1 {#par_1}

Auf Grund des § 2 Abs. 1 des Kundmachungsgesetzes, LGBl.Nr. 35/1989, in der Fassung LGBl.Nr. 45/2014, wird in der Anlage die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 kundgemacht. Der Landtag hat den Abschluss der Vereinbarung mit Beschluss vom 18. Dezember 2014 genehmigt.

### § 2 {#par_2}

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 15 Abs. 1 am 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.

### Der Landeshauptmann: {#prov_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}