# 117. Verordnung: Geschäftsordnung für den Frauenpolitischen Rat, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über die Geschäftsordnung für den Frauenpolitischen Rat

> Auf Grund des § 3 Abs. 6 des Landes-Frauenförderungsgesetzes, LGBl.Nr. 1/1997, in der Fassung LGBl.Nr. 73/1997, wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung für den Frauenpolitischen Rat, LGBl.Nr. 42/1997, wird wie folgt geändert:

1. Der Titel der Verordnung lautet:

#### „Verordnungder Landesregierung über die Geschäftsordnung für das Frauenpolitische Forum“

2. Der § 1 Abs. 1 letzter Satz entfällt.

3. In der Überschrift des § 1, im § 1 Abs. 1 und 2 sowie in den §§ 2 Abs. 2, 4 Abs. 1, 5 Abs. 3 und 6 wird jeweils der Ausdruck „des Frauenpolitischen Rates“ durch den Ausdruck „des Frauenpolitischen Forums“ ersetzt.

4. In den §§ 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 wird jeweils der Ausdruck „Der Frauenpolitische Rat“ durch den Ausdruck „Das Frauenpolitische Forum“ ersetzt.

5. Im § 4 Abs. 2 wird der Ausdruck „der Frauenpolitische Rat“ durch den Ausdruck „das Frauenpolitische Forum“ ersetzt.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}