# 53. Verordnung: Geschäftsordnung für die Kulturbeiräte und Kunstkommissionen, Änderung

#### Verordnungder Landesregierung über eine Änderung der Verordnung über dieGeschäftsordnung für die Kulturbeiräte und Kunstkommissionen

> Auf Grund des § 10 Abs. 8 des Kulturförderungsgesetzes, LGBl.Nr. 38/2009, wird verordnet:

> Die Verordnung über die Geschäftsordnung für die Kulturbeiräte und Kunstkommissionen, LGBl.Nr. 67/2012, wird wie folgt geändert:

1. Nach dem § 1 Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:

„(2) Der Beirat für sonstige kulturelle Angelegenheiten führt die Bezeichnung „Kulturbeirat“.“

2. Im § 1 werden die bisherigen Abs. 2 und 3 als Abs. 3 und 4 bezeichnet.

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}