54. Verordnung:Offenhaltezeiten aus Anlass des „Sommernachtserwachens“ am 4. Mai 2016 in Bregenz

> Auf Grund des § 4a Abs. 1 Z. 3 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48/2003, in der Fassung BGBl. I Nr. 62/2007, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

In der Landeshauptstadt Bregenz dürfen aus Anlass des „Sommernachtserwachens“ die in der Anlage innerhalb der gelb markierten Fläche gelegenen Verkaufsstellen im Sinne des § 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003 am 4. Mai 2016 bis 22 Uhr offen gehalten werden.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt am 5. Mai 2016 außer Kraft.

### Der Landeshauptmann: {#prov_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}