# 55. Verordnung: Landes-Kennzeichnungsverordnung, Änderung

#### Verordnung der Landesregierung über eine Änderung der Landes-Kennzeichnungsverordnung1

> Aufgrund der §§ 6 und 11 lit. i des Landes- und Gemeindebediensteten-Schutzgesetzes, LGBl.Nr.14/1999, in der Fassung LGBl.Nr. 5/2007, wird verordnet:

> Die Landes-Kennzeichnungsverordnung, LGBl.Nr.22/2005, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 wird nach dem Ausdruck „Schild“ der Ausdruck „Aufkleber,“ eingefügt.

2. Im § 4 Abs. 1 wird der Ausdruck „§§ 2 bis 7“ durch den Ausdruck „§§ 1a bis 7“ ersetzt.

3. Im § 4 Abs. 3 werden vor dem bisherigen ersten Satz folgende Sätze eingefügt:

„An die Stelle des Verweises auf § 44 Abs. 2 ASchG im § 1a Abs. 1 und Abs. 5 Kennzeichnungsverordnung tritt der Verweis auf § 7 Abs. 1 lit. b der Landes-Arbeitsstoffeverordnung. An die Stelle des Verweises auf § 14 Abs. 5 ASchG im § 1a Abs. 5 und Abs. 6 Kennzeichnungsverordnung tritt der Verweis auf § 9 der Landes-Arbeitsstoffeverordnung. An die Stelle des Verweises auf § 44 Abs. 3 ASchG im § 1b Abs. 1 und Abs. 3 Kennzeichnungsverordnung tritt der Verweis auf § 7 Abs. 2 der Landes-Arbeitsstoffeverordnung.“

### Für die Vorarlberger Landesregierung:Der Landeshauptmann: {#prov_fur_die_vorarlberger_landesregierung_der_landeshauptmann}

### Mag. Markus Wallner {#prov_mag_markus_wallner}